Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Harthauser Dorftheaters e.V. 

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allg. Geschäftsbedingungen regeln  die Rechtsbeziehungen zwischen dem Harthauser Dorftheater e.V.  und seinen Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrags über den Erwerb einer Eintrittskarte (Karte).

§ 2 Besucher, Einlass
(1) Besucher ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Karte besitzt. 
(2) Nur die offiziellen Spielpläne des Dorftheaters, die von ihm veröffentlicht sind, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.
(3) Die Spielstätten des Dorftheaters und die Abendkasse werden in der Regel 90 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
(4) Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Karte gedruckten Sitzplatz besteht für Besucher, die zu spät kommen, nicht mehr; es werden, falls vorhanden, dann andere Plätze (z.B. hinten oder am Rand) angeboten.

§ 3 Karten
(1) Karten können auf Grund telefonischer Bestellung (vgl. § 4) oder online (vgl. § 5) nach Maßgabe folgender Regelungen erworben werden.
(2) Die Kartenabgabe erfolgt nach Bezahlung an der Abendkasse.
(3) Die Rücknahme bestellter Karten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Sie aus terminlichen Gründen am Besuch der Veranstaltung verhindert sein sollten. 
(4) Die Spielleitung behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit der SchauspielerInnen und des Publikums oder aus sonstigem wichtigen Grund eine begonnene Vorstellung zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung des Kaufpreises findet nicht statt.

§ 4 Telefonischer Verkauf/Reservierung
Telefonische Bestellungen sind verbindlich. Die Karten müssen an der Abendkasse oder per Überweisung bezahlt werden. 

§ 5 Online-Verkauf/-Reservierung
Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur an der Abendkasse erfolgen.  Nicht abgeholte Karten müssen per Überweisung bezahlt werden. Die Bankdaten sind zu erfragen.
Das Harthauser Dorftheater behält sich vor, online reservierte Plätze zur optimalen Saalnutzung geringfügig verschieben zu dürfen.

§ 6 Datenschutzbestimmungen
(1) Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die bei der Erstbestellung erfassten persönlichen Daten sowie spätere Änderungen der persönlichen Daten während einer Buchung werden für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Einrichtung des persönlichen Kundenkontos, die Durchführung von Reservierung  und ggf. die Abwicklung von Stornierungen und Erstattungen verstanden.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Bestellsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Eine Abwicklung von Bestellungen ist bis zur Bezahlung offener Forderungen nicht möglich. 
(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte, die Bestands- und Nutzungsdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die im Verdachtsfall zum Aufdecken sowie Unterbinden von in betrügerischer Absicht eingereichten Bestellungen und sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen erforderlich sind.
(5) Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt. Unter Kundenbetreuung werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen. 
(6) Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Dorftheaters Daten verarbeiten, sind im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet und zählen datenschutzrechtlich nicht zu Dritten.

§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
(1) Ermäßigungen werden insbesondere gewährt für  Kinder bis 14 Jahre, Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen, Schwerbeschädigte (mind. 60%), Sehbehinderte mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitpersonen sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkmal „B“.
(2) Um die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen ist dem Kontrollpersonal unaufgefordert der Berechtigungs-Nachweis zum Kauf der ermäßigten Eintrittskarte vorzulegen. Ein fehlender Nachweis berechtigt das Theater zur nachträglichen Eintrittspreis-Erhebung, zuzüglich einer Bearbeitungs-Gebühr von 3,- € pro Karte.

§ 8 Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Karte, kann ihm an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Karte gelöst worden ist. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

§ 9 Hausrecht, Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
(1) Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben.
(2) Besucher und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände des Theaters anzubieten oder weiterzuverkaufen, oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände verwiesen werden.
(3) Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben.
(4) Der Gebrauch von Handys im Zuschauerraum wird ausdrücklich untersagt.
(5) Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist untersagt. 
(6) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Sitzreihen und der dortige Verzehr sind untersagt.
(7) Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt verweigert werden bzw. die störende Person aus dem Zuschauerraum bzw. Gebäude oder vom Gelände verwiesen werden.

§ 10 In-Kraft-Treten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. 

 

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